Baumaßnahmen in Einrichtungen des Gesundheitswesens sind hygienerelevant!
Baumaßnahmen im Krankenhaus sind oft unvermeidlich und müssen teilweise im laufenden Patientenbetrieb durchgeführt werden. Durch die Baumaßnahmen wird Baustaub freigesetzt, der durch krankheitserregende Mikroorganismen, insbesondere Pilze (Aspergillen) kontaminiert sein kann [1]. Hierdurch besteht die Möglichkeit einer Patientengefährdung. Was bei der Durchführung von Baumaßnahmen in medizinischen Einrichtungen zu beachten ist, erfahrt ihr hier.
Baustaub – eine potentielle Gesundheitsgefahr
Der Baustaub kann in angrenzende Bereiche gelangen. Vor allem für immunsupprimierte Patient*innen entsteht hierdurch ein erhöhtes Risiko einer nosokomialen Aspergilleninfektion. Besonders gefährdete Bereiche sind beispielsweise die Hämato-Onkologie, der OP und Intensivstationen. Im Krankenhaus sind Baumaßnahmen daher hygienerelevant. Um einen Staubaustrag in angrenzende Bereiche zu verhindern und die Patient*innen zu schützen, sind entsprechende infektionspräventive Maßnahmen während der Bautätigkeiten zu ergreifen [2].
Staubschutzmaßnahmen ergreifen
Die Planung einer Baumaßnahme im Krankenhaus umfasst ergänzend immer auch die Planung erforderlicher Staubschutzmaßnahmen. Die Art, sowie der Umfang hängen von der jeweiligen Baumaßnahme und dem betroffenen Bereich ab und müssen frühzeitig mit dem Personal der Krankenhaushygiene abgestimmt werden. Die Baumaßnahme sollte erst nach erfolgter Abnahme des Staubschutzes durch die Krankenhaushygiene erfolgen. Zusätzliche hausinterne Vorgaben sind zu beachten.
Das Ziel der Staubschutzmaßnahmen ist es, einen Austrag in angrenzende (patientenführende) Bereiche zu verhindern. Um dies zu erreichen erfolgt der Zugang zu der Baustelle optimalerweise von außen, damit Schutt und Material und die Wegeführung des Baupersonals nicht über patientenführende Bereiche erfolgen muss. In vielen Situationen ist dies jedoch nicht möglich. Zudem ist immer auch eine konsequente Abschirmung der Bauzone von angrenzenden Klinikbereichen wichtig. Hierfür sind solide Staubschutzwände erforderlich, die Zwischenräume (zu Boden/ Wänden/ Decke) sollten zusätzlich z.B. mittels Folie/ Klebeband abgedichtet werden. Wenn Zwischendecken vorhanden sind, sollten diese entsprechend der lokalen Gegebenheiten abgedichtet werden.
Bei größeren Baumaßnahmen kann ggf. die Errichtung einer Schleuse (für Material und Personal) notwendig sein. Es ist auf eine getrennte Wegeführung für Patient*innen und Personal einerseits und Bauarbeiter*innen andererseits zu achten. Der Abtransport von Bauschutt sollte ebenfalls möglichst über nicht-patientenführende Wege bzw. zeitlich außerhalb der Haupt- Betriebszeiten erfolgen.
Darüber hinaus sollte die Klimaanlage bzw. raumlufttechnische Anlage im betreffenden Bauabschnitt abgeschaltet oder abgeschottet werden, um eine Verteilung des Baustaubes über diesen Weg zu verhindern. Innerhalb des zu bebauenden Bereiches müssen Medizinprodukte, Sterilgut, medizintechnische Geräte, etc. vor Kontamination mit Staub geschützt werden und sollten vor Beginn der Baumaßnahme soweit möglich aus dem Baustellenbereich entfernt werden. Schränke und nicht mobile Gegenstände sind auszuräumen oder sollten durch Abkleben etc. vor Staubstaub geschützt werden.
Bei sehr staubträchtigen Arbeiten oder der Nähe zu stark gefährdeter Patient*innen, sollte eine erhöhte Reinigungs-/Desinfektionsfrequenz der angrenzenden Bereiche erfolgen.
Bei Baumaßnahmen an trinkwasserführenden Systemen oder lüftungstechnischen Anlagen sind entsprechende Vorgaben darüber hinaus zu beachten.
Für die Einhaltung der hygienischen Sicherungsmaßnahmen während der Bauphase ist im allgemeinen der/ die Bauherr*in verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass alle an der Baumaßnahme Beteiligten einschließlich der Mitarbeitenden von Fremdfirmen über die hygienischen Sicherungsmaßnahmen informiert werden.
Die oben genannten Maßnahmen sollen einen allgemeinen Überblick über notwendige Staubschutzmaßnahmen geben. Die konkrete Umsetzung, sowie ggf. notwendige ergänzende Maßnahmen sind von den lokalen Gegebenheiten vor Ort abhängig und sollten mit dem krankenhaushygienischen Personal abgesprochen werden. Die Einhaltung der Staubsicherungsmaßnahmen kann eine Gefährdung der Patient*innen durch die Baumaßnahme reduzieren.
Quellen:
[1]= Vonberg RP, Gastmeier P. Nosocomial aspergillosis in outbreak settings J Hosp inf 2006; 63, 246-254
[2]= Fournel I et al. Airborne Aspergillus contamination during hopital constructinon works: Efficacy of protective measures. Am J Infect Control 2010, 38 189-194
The post Baumaßnahmen in Einrichtungen des Gesundheitswesens sind hygienerelevant! appeared first on PlanGesund.info.