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Gestern — 23. April 2026Kassenärztliche Bundesvereinigung: PraxisNachrichten

KBV-Vorstand: „Da passt nichts zusammen“ – Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Notfallversorgung

Scharfe Kritik an der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Notfallreform hat der Vorstand der KBV geübt. Einerseits wolle das Bundesgesundheitsministerium dem ambulanten Bereich mit seinem Spargesetz über fünf Milliarden Euro wegnehmen, andererseits blähe es in seiner Kabinettsvorlage einer Notfallreform das Leistungsversprechen in unzumutbare Art und Weise auf, kritisierte er. Das passe hinten und vorne nicht zusammen.

Praxen treiben Nutzung der ePA voran – Mehr als 100 Millionen eingestellte Dokumente

Mehr als 100 Millionen Dokumente wie Befundberichte und Arztbriefe sind laut aktuellen Daten der gematik bislang in die elektronischen Patientenakten hochgeladen worden. „Dies ist in erster Linie den Praxen zu verdanken, die trotz nicht einfacher Bedingungen die ePA im vergangenen Jahr erfolgreich in ihre Abläufe integriert haben,“ sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

Zi-Praxis-Panel startet: Wie gut sind Praxen auf Krisen- und Katastrophensituationen vorbereitet?

Rund 70.000 Praxen erhalten in diesen Tagen eine Einladung zum Zi-Praxis-Panel. Bei der jährlichen Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung geht es in diesem Jahr neben der wirtschaftlichen Situation um die Krisen- und Katastrophenresilienz der Praxen. Das Institut erhofft sich umfangreiche Erkenntnisse, unter anderem zum Unterstützungs- und Informationsbedarf der Niedergelassenen.
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Gassen: Das Gesetz wird die Versorgung reduzieren

Mit deutlichen Worten haben die Vorstandsvorsitzenden von KBV und Deutscher Krankenhausgesellschaft in einer gemeinsamen Erklärung das jüngst vorgestellte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit kritisiert. Einschnitte bei den Leistungen würden auch weniger Angebote bei der Versorgung nach sich ziehen, machten beide unmissverständlich klar. Es sei an der Zeit, dass Politik sich ehrlich mache und die Konsequenzen ihres Handelns klar benannt würden.

Heftige Kritik an Warkens Sparpaket – Keine extrabudgetäre Vergütung mehr für zusätzliche Termine und offene Sprechstunden

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will die extrabudgetäre Vergütung für zusätzliche Termine und offene Sprechstunden abschaffen. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Sparpakets zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, welches die Ministerin am Dienstag der Presse vorgestellt hat. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung bereits am 29. April beschließen.

Tausende Teilnehmer demonstrieren bundesweit gegen Kürzungen in der ambulanten Psychotherapie

Aus Protest gegen die Kürzungen in der Psychotherapie sind am Mittwoch bundesweit tausende Psychotherapeuten auf die Straße gegangen. Sie forderten eine Rücknahme des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom März und warnten die Politik vor weiteren Sparmaßnahmen. Unterstützung bekamen sie dabei auch vom Vorstand der KBV.

KBV-Vorstand: „Zusätzliche Angebote parallel zu den Sprechzeiten der Arztpraxen sind absurd“

Im Zuge der Notfallreform soll eine durchgängige telemedizinische und aufsuchende Versorgung für Patienten mit akutem Behandlungsbedarf aufgebaut werden. Das sieht ein in den Medien bekanntgewordener neuer Referentenentwurf für ein Notfallgesetz vor. Der Vorstand der KBV lehnt diese Pläne des Bundesgesundheitsministeriums entschieden ab. „Zusätzliche Angebote parallel zu den Sprechzeiten der Arztpraxen sind angesichts knapper Ressourcen absurd.“

Angaben zur Barrierefreiheit der Praxis jetzt per Online-Fragebogen aktualisieren

Menschen mit einer Behinderung sollen über die Arzt- und Psychotherapeutensuchen von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen künftig leichter eine geeignete Praxis finden. Ärzte und Psychotherapeuten sind dazu aufgefordert, ihre Angaben zur Barrierefreiheit zu aktualisieren. Grundlage bildet ein neuer Katalog mit bundesweit einheitlichen Kriterien.

KBV auf Messe für digitale Gesundheit DMEA 2026

Die KBV ist in diesem Jahr erstmals als Aussteller auf der Messe für die digitale Gesundheitsversorgung DMEA vom 21. bis 23. April in Berlin vertreten. Sie wird dort über den Stand der Digitalisierung in den Praxen informieren und die Anforderungen von Ärzten und Psychotherapeuten an praxistaugliche Anwendungen aufzeigen. Die DMEA gilt als eine der wichtigsten Messen für die digitale Gesundheitsversorgung in Europa.

Europäische Impfwoche: Jetzt Infomaterialien für das Wartezimmer bestellen

Die Europäische Impfwoche macht in diesem Jahr vom 19. bis 25. April mit zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen auf den Wert von Schutzimpfungen aufmerksam. Arztpraxen können diese erhöhte Aufmerksamkeit nutzen, um ihre Patienten auf ausstehende Impfungen hinzuweisen und bestehende Impflücken zu schließen. Die KBV unterstützt Praxen mit diversen Materialien für das Wartezimmer.

Arzneiverordnung in der Praxis: Neue Ausgabe erschienen

Mit einer sicheren Arzneimitteltherapie befasst sich die aktuelle Ausgabe des Arzneimittelbulletins und hebt dabei insbesondere die Bedeutung von Verdachtsmeldungen bei Nebenwirkungen hervor. Ein weiteres Thema ist die aktuelle Diskussion zur Therapie des Vorhofflimmerns und die Frage, welche individuellen Faktoren ein modernes Behandlungskonzept bei Typ-1-Diabetes umfasst.

„Zehn Prozent weniger Geld sind zehn Prozent weniger Leistungen“ – KBV-Vorstand lehnt Sparvorschläge ab

Die Sparvorschläge der von der Bundesregierung eingesetzten Finanzkommission Gesundheit sehen für den ambulanten Bereich Mittelkürzungen von jährlich rund fünf Milliarden Euro vor. Das entspricht einem Minus von zehn Prozent. Neben dem Wegfall der Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes sollen unter anderem diverse Zuschläge gestrichen und die psychotherapeutischen Leistungen wieder aus dem Budget bezahlt werden. Der Vorstand der KBV warnt vor einer erheblichen Verschlechterung der Gesundheitsversorgung.

Hofmeister: „Wegweisende Entscheidung für Qualität und Transparenz“ – Details zu Pädiatrischen Institutsambulanzen geregelt

Vertragsärzte können Kinder und Jugendliche mit schweren chronischen Erkrankungen künftig an eine Pädiatrische Institutsambulanz überweisen, um einen stationären Aufenthalt zu vermeiden. Eine entsprechende Vereinbarung zur Ermächtigung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung von unter 18-jährigen Patienten trat am 1. April in Kraft. Seitdem gelten für die dort tätigen Klinikärzte im Wesentlichen dieselben Regelungen wie für Vertragsärzte.

Dialysepraxen: Fachliche Anforderungen an Ärzte aus dem Gebiet Innere Medizin geregelt

Für Ärzte aus dem Gebiet Innere Medizin, die als sogenannte weitere Ärzte in Dialysepraxen tätig werden und nicht die Facharztbezeichnung Innere Medizin und Nephrologie führen, gelten seit 1. April neue Anforderungen an die fachliche Qualifikation. Welche das sind, haben die KBV und der GKV-Spitzenverband in der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren geregelt.
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