Lese-Ansicht

Veranstaltungsreihe: Aktuelle Entwicklungen im Wasserrecht

Die DVGW-Veranstaltungsreihe „Aktuelle Entwicklungen im Wasserrecht“ bietet 2026 einen kompakten und praxisnahen Überblick über zentrale gesetzliche Anforderungen und anstehende Neuerungen. Im Fokus stehen aktuelle Rechtsrahmen, Monitoring- und Governance-Anforderungen sowie Kosten-, Haftungs- und Umsetzungsfragen für die Praxis.

Die Reihe umfasst vier Online-Einzelveranstaltungen. Behandelt werden die Themen Düngeverordnung, NVZ & Nitrat, PFAS – Qualitätsanforderungen für Gewässer, TrinkwV / TrinkwEGV sowie die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes mit Blick auf Wasserwiederverwendung. Alle Termine finden in einem kompakten 4-Stunden-Format am Vormittag statt; Aufzeichnungen der gebuchten Veranstaltungen stehen im Nachgang zur Verfügung.

Die Veranstaltungsreihe richtet sich an kommunale Entscheidungsträger, Stadtwerke und Wasserversorger, Abwasserbetriebe und Zweckverbände, Umwelt-, Bau- und Wasserbehörden, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Fachjurist im Umwelt- und Wasserrecht. Neben fachlichen Impulsen bietet das Format Raum für den Austausch mit Expert und Kolleg aus der Praxis.

Termine 2026

  • 29. April, online: Düngeverordnung, NVZ & Nitrat
  • 06. Mai, online: PFAS – Qualitätsanforderungen für Gewässer
  • 16. September, online: TrinkwV / TrinkwEGV
  • 23. September, online: Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes – Rahmenbedingungen für eine Wasserwiederverwendung

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German Paralympic Media Award 2026

(23.04.2026) Zum 25. Mal wurde gestern Abend in Berlin der German Paralympic Media Award (GPMA) verliehen. Mit dem Preis würdigt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) seit 25 Jahren herausragende Berichterstattung über den Breiten-, Rehabilitations- und Leistungssport von Menschen mit Behinderung.

PFAS-Verfahren: Stadtwerke Rastatt vor Gericht erfolgreich

Das Landgericht Baden-Baden hat am Montag (13. April 2026) den Stadtwerken Rastatt weitgehend Recht gegeben: Es hat in der von den Stadtwerken geführten Zivilklage gegen die Umweltpartner Vogel AG ein Grundurteil erlassen. Dieses Urteil besagt, dass die Beklagte als Verursacherin der Grundwasserverunreinigung durch PFAS – also durch per- und polyfluorierte Chemikalien – im Einzugsgebiet der Rastatter Wasserwerke im Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet ist. Über die Höhe des Schadensersatzes sagt das Urteil noch nichts aus. Damit wird sich das Gericht im nächsten Schritt befassen.

Das Urteil bestätigt, dass die Aufbringung der Kompostgemische durch die Beklagte AG geeignet war, das Grundwasser großräumig mit PFAS zu verseuchen und die von den Stadtwerken Rastatt vorgebrachten Belastungen für die Sicherung der Trinkwasserversorgung herbeizuführen. Insbesondere verwirft das Gericht die von der Beklagten wiederholt vorgestellten alternativen Schadensursachen, namentlich die Ausbringung von Klärschlamm.

Große Schäden entstanden

Mit der Klage machen die Stadtwerke Kosten geltend, die ihr im Zusammenhang mit den festgestellten PFAS-Verunreinigungen entstanden sind.

„Konkret handelt es sich dabei um Mehraufwendungen in unseren Wasserwerken und der dazugehörigen Infrastruktur, die zur Gewährleistung der Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser erforderlich waren und sind,“ sagt Olaf Kaspryk, Geschäftsführer der Stadtwerke Rastatt, der das heutige Urteil begrüßt. „Zum Zeitpunkt unserer Klageeinreichung vor sieben Jahren – im Mai 2019 – war uns bereits ein Schaden von 6,5 Millionen Euro für Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung entstanden. Dieses Geld – und auch den nach der Klageerhebung weiter entstandenen Schaden – wollen wir ersetzt haben. Es kann und darf nicht sein, dass die unbeteiligten Wasserverbraucher über den Wasserpreis die Kosten tragen müssen“, betont er weiter.

Über viele Jahre hinweg wurden Papierschlämme, die mit PFAS verseucht waren, großflächig auf Felder in der Region Mittelbaden aufgebracht. Durch sie ist es zur Belastung des Grundwassers gekommen.

Hintergrund

  • Der durch PFAS in Mittelbaden verursachte Umweltskandal ist flächenmäßig einer der größten in Deutschland. Belastet sind dort rund 1.100 Hektar Boden und rund 490 Millionen Kubikmeter Grundwasser auf einer Fläche von 127 Quadratkilometern. Das entspricht in etwa der Größe des Chiem- und Ammersees zusammen, Tendenz steigend.
  • Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung mussten die Stadtwerke Rastatt umfangreiche Maßnahmen ergreifen, unter anderem ein Wasserwerk ganz stilllegen, zwei weitere mit aufwendigen Filteranlagen versehen, eine Vielzahl von Messstellen niederbringen und eine interkommunale Notverbindungsleitung legen.
  • PFAS sind deshalb so problematisch, weil sich die Chemikalien in der Natur nicht abbauen und im Verdacht stehen, gesundheitsgefährdend zu sein.

Quelle: Stadtwerke Rastatt

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BGBl. 2026 I Nr. 103

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertzweiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Bremen) vom 13. April 2026

BGBl. 2026 I Nr. 97

Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 09. April 2026

BGBl. 2026 I Nr. 91

Zweite Verordnung zur Änderung der Hundertsechsundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg) vom 10. September 2025

BGBl. 2026 I Nr. 89

Dritte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover) vom 10. September 2025
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