Gesundheitsschützende Ausstattung von Normalpflegestationen
Gesundheitsschützende Ausstattung von Normalpflegestationen
Arbeitsabläufe werden durch die Art und Anzahl und Anordnung von Ausstattungsgegenständen in Innenräumen beeinflusst. Das moderne Patientenzimmer ist mit einer Vielzahl unterschiedlichster Ausstattungsgegenstände, Medizintechnik, Einbauten und weiteren Objekten gefüllt. Alle weisen verschiedenartig beschaffene Oberflächen, Funktionen und Formen auf. Im Folgenden wird erläutert, warum und wie die Ausstattung in Normalpflegestationen für den baulichen Gesundheitsschutz gestaltet werden soll.
Warum ist die Ausstattung hygienekritisch?
Generell sind alle Ausstattungsgegenstände mit Mikroorganismen kolonisiert, und werden je nach Funktion von verschiedenen Nutzergruppen unterschiedlich häufig berührt, verschoben oder aus dem Zimmer entfernt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder hineingebracht. Somit tragen Menschen und mobile Objekte Erreger ein und aus und stellen relevante Vektoren in Infektionsketten bei der Kreuzkontamination dar. Daraus ergeben sich Ansprüche an die Hygienesicherheit. Gleichzeitig sind Ausstattungsobjekte konstituierend für das Wohlbefinden von Patienten und Personal, da sie die die Aufenthaltsqualität gestalten, sowie für die reibungslose Durchführbarkeit von Arbeitsprozessen. Jedoch können sich stark divergierende Ansprüche der verschiedenen Nutzergruppen ergeben, die miteinander in Einklang gebracht werden müssen. In der Normalpflege ist daher besonders die Vereinbarung von Patienten-, Arbeitsschutz und Ergonomie zu beachten.
Welchen Beitrag leistet die Ausstattung zum baulichen Gesundheitsschutz
Eine durchdachte Ausstattung kann Pflege- und Reinigungskräfte sowie medizinisches Personal entlasten, sodass diese ihre Arbeit konzentrierter und qualitativ hochwertiger durchführen können. Die Digitalisierung von Prozessen und Informationen, welche sich in Sensoren, Aktoren und (mobilen) Endgeräten manifestiert, kann zudem hygienekritische Informationen, wie die lokale Verfügbarkeit von Händedesinfektionsmitteln in Spendern zentral auswerten. Auch die Anzahl von gemeinsam genutzten Ausstattungsobjekte kann reduziert werden, wenn Personal und Patienten auf jeweils eigenen Endgeräten Informationen abrufen und eingeben. Zudem können gemeinsam genutzte Objekte und somit Kreuzkontamination zwischen Patienten, Personal und Besuchern reduziert werden.
Relevante Objekte
Welche Objekte insbesondere beachtet werden sollten, ergibt sich aus deren Wirkungsradien, Erreichbarkeit und Einsatz bei hygienekritischen Prozessen. Quantitativ stellen daher häufig genutzte Kontaktflächen ein höheres Übertragungsrisiko dar, als weniger genutzte Ausstattungsgegenstände. So wird beispielsweise die Türklinke von allen Nutzern berührt, die Schubladen des Nachttischs jedoch vorwiegend nur vom Patienten selber, seltener vom Besuch oder von Pflegekräften.
Objekte, die wiederum bei hygienekritischen Prozessen genutzt werden, müssen nicht häufig genutzt werden, sind durch ihren Einsatz jedoch ebenfalls relevant. So kann beispielsweise ein Ultraschallgerät, das an mehreren Patienten genutzt wird ein relevantes Übertragungsrisiko bergen, wenn es nicht fachgerecht aufbereitet wird.
Reinigbarkeit – Ein Zusammenspiel von Material, Oberflächen und Form
Die Gestaltung von Einbauten und Ausstattungsobjekten trägt maßgeblich zur Reinigbarkeit/Desinfizierbarkeit eines Patientenzimmers bei. So ist auf die Materialalterung zu achten, aber auch auf die Vermeidung visuell unnötig unruhiger Oberflächentexturen . Oberflächen müssen glatt und wischdesinfizierbar sein. Auf monochromen und weniger unruhigen Oberflächen kann Schmutz leichter identifiziert werden. Die Vermeidung von Hinterschnitte , die Staub fangen können, radiale Übergänge an Objekten und wenige Fugen zwischen Oberflächen, Einbauten, Böden und Wänden reduzieren ebenfalls nur umständlich zu reinigende bauliche Details. Möglichst wenige Objekte sollten den Boden berühren oder leicht verschiebbar sein, um das Wischen zu erleichtern. Der Übergang zum Boden, bzw. Wänden, soll bei festen Einbauten aber fugendicht verschlossen sein.
Atmosphäre und Erscheinungsbild
Ausstattungsobjekte sollten in ihrer äußeren Gestaltung und Anordnung zueinander sowohl das Patientenwohl als auch das Wohlbefinden des Personals fördern. Gleichzeitig dürfen sie keine sicherheitsrelevanten Informationen verschleiern und Tätigkeiten behindern, bzw. nur für die intendierte Zielgruppe gut zugänglich sein. Ihr Äußeres sollte sie bestimmten Nutzergruppen klar zuordnen, um unnötige Benutzungen oder Verwechslungen zu vermeiden. Bei Mehrbettzimmern sollte dies auch zwischen den Patienten zutreffen.
Geräuscharme Gestaltung
In einer geräuschintensiven Umgebung sollten Ausstattungsobjekte keine zusätzliche akustische Belastung für Patienten und Personal darstellen und den Widerhall in Zimmern reduzieren. Gerade rund um das Patientenbett ist für Ruhe zu sorgen.
Der Desinfektionsmittelspender
Die gezielte Positionierung von Desinfektionsmittelspendern verbessert die Händehygiene-Compliance mit den fünf Momenten der Händehygiene und reduziert unnötige Arbeitswege des Pflegepersonals. Dazu sollten die Spender entlang der Arbeitsroute strategisch und gut sichtbar platziert werden: oberhalb Pflegearbeitsfläche, am Point of Care am Patientenbett, in der Nasszelle und ggf. am Zimmereingang. Der Spender an der Arbeitsfläche ermöglicht eine schnelle Händedesinfektion bei der Pflegevorbereitung/vor Durchführung aseptischer Tätigkeiten wie dem Aufziehen von Infusionen. Ein flexibler, kompakter Spender am Bett gewährleistet die unmittelbare Erreichbarkeit von beiden Bettseiten und bei Mehrbettzimmern zwischen zwei Patientenkontakten. In der Nasszelle sollte sich der Spender, räumlich getrennt vom Seifenspender befinden oder äußerlich gut unterscheidbar sein, um Verwechslungen zu vermeiden. Es sollte eine ergonomische Montagehöhe von etwa 120 cm bis zum Pumphebel gewählt werden. Die Positionierung der HDM Spender sollte in gemeinsam mit der Krankenhaushygiene und den Nutzergruppen gemäß der spezifischen räumlichen Voraussetzungen geplant werden.
Ausstattung als integraler Teil des baulichen Gesundheitsschutzes
Um dem baulichen Gesundheitsschutz gerecht zu werden, sollte die Gestaltung und Auswahl der Ausstattungsobjekte die Wahrnehmung, das Verhalten und die Bedarfe der Patient*innen, der Pflege und des Reinigungspersonals berücksichtigen. Nur dann können Prozesse und Verhalten der Nutzenden Infektionsrisiken reduzieren. Wichtig ist dabei, die Oberflächengestaltung, Materialwahl, Anordnung, Form und das Gefüge zu beachten.
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