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Gesetze, Richtlinien und Normen im Bereich der baulichen Hygiene für den Krankenhausbau

Gesetze, Richtlinien und Normen im Bereich der baulichen Hygiene für den Krankenhausbau

Gesetze, Richtlinien und Normen im Bereich der baulichen Hygiene für den Krankenhausbau

Im Bereich der Hygiene ist das Erfordernis nach gesetzlichen Vorgaben und Handlungsempfehlungen hoch. Aufgrund der im Alltag herrschenden Unsicherheiten, vorhandener Wissenslücken, Beratungsresistenzen oder geringer Compliance der Klinikmitarbeitenden sind gebotene infektionspräventive Maßnahmen sehr relevant. Im Folgenden werden wesentliche Standards zur Infektionsprävention im Kontext der baufunktionalen Anforderungen für Krankenhausbauten strukturiert dargestellt und entsprechend ihrer Wertigkeit in gesetzliche Regelungen, Verordnungen und Regelungen privater Organisationen unterteilt.

Deutsches Infektionsschutzgesetz (IfSG) und KRINKO

Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist seit dem 1. Januar 2001 in Kraft. Es regelt die Prävention, Bekämpfung und Meldepflicht von übertragbaren Krankheiten bzw. Erregern beim Menschen. Zentrale Bedeutung des Gesetzes haben die vorbeugenden Maßnahmen zur Übertragung von Krankheiten auf den Menschen, die schnelle Erfassung von Infektionen und die Vermeidung weiterer Verbreitung. Im IfSG ist auch geregelt, dass beim Robert Koch-Institut die KRINKO (Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe) eingerichtet ist. Diese Kommission veröffentlicht fortlaufend Empfehlungen zu hygienerelevanten Themen wie der Reinigung und Desinfektion von Oberflächen, dem Umgang mit multiresistenten Erregern oder der Betriebsorganisation von Funktionsbereichen. Es werden in Teilen Empfehlungen zur baulich-funktionalen Gestaltung eines Krankenhauses ausgesprochen, z. B. dem Raumbedarf, der Raumgröße und der Lage von hygienerelevanten Räumen sowie zur Qualität des zu verwendenden Materials. Jene KRINKO-Empfehlungen, die sich mit baulich-funktionalen Aspekten auseinandersetzen, betreffen in erster Linie die Bereiche Endoskopie, Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA), Isolierstation, OP, Neonatologie, Onkologie und Intensivstation (ITS). Aufgrund der Gesetzesänderung des IfSG vom 28. Juli 2011 werden alle medizinischen Einrichtungen dazu verpflichtet, die Empfehlungen der KRINKO zu berücksichtigen. Auf Basis wissenschaftlicher Studien und theoretischer Begründungen hat die Kommission eine Kategorisierung ihrer einzelnen Empfehlungen entwickelt, um die Umsetzung der Hygienerichtlinien zu gewährleisten.

 

Auf Ebene der Verordnungen sind in Bezug auf baufunktionale Anforderungen u. a. die Bauordnung, die Krankenhausverordnungen verschiedener Bundesländer, die Trinkwasserverordnung, aber auch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu nennen. Neben den allgemeinen Bauordnungen haben sechs Bundesländer (Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) Verordnungen erlassen, die sich mit den speziellen Anforderungen von Krankenhäusern auseinandersetzen.

 

Krankenhausbauverordnung

Darüber hinaus existiert die aus dem Jahr 1976 stammende Muster- Krankenhausbauverordnung (KhBauVO), in der Leitlinien zu den Themen Brandschutz, Hygiene, Belüftung, Belichtung sowie Raumgröße und Raumaufteilung festgelegt sind. Die über die Jahrzehnte veränderten Anforderungen an den Bau und den Betrieb von Gesundheitsgebäuden führen dazu, dass die Muster-Krankenhausbauverordnung nicht mehr aktuell ist und deshalb dringend überarbeitet werden müsste. Die Muster-Krankenhausbauverordnung wird dennoch von vielen Planenden als Orientierungshilfe genutzt.

 

Ergänzend zu den Gesetzen und Verordnungen gibt es eine Vielzahl von Richtlinien und Empfehlungen privater Organisationen, die von fachkundigen Ausschüssen aufgestellt werden und konkrete Handlungsanweisungen auf dem Gebiet der Hygiene geben.

DIN-Normen

Für den Bau von Krankenhäusern gibt die DIN 13080 die Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und Funktionsstellen sowie die Strukturierung der Flächen nach krankenhausrelevanten Funktionen vor. Eine weitere für den Krankenhausbau relevante Norm ist die DIN 1946-4, die raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens betrifft.

 

VDI-Richtlinien

Der Verein Deutscher Ingenieure hat im Bereich des Krankenhausbaus und der Hygiene die VDI-Richtlinie 6023 „Hygiene in Trinkwasserinstallationen“ und die VDI-Richtlinie 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität“ herausgegeben. Des Weiteren existiert seit 2013 ein Fachausschuss zum Thema Nachhaltigkeit bei Bau und Betrieb von Krankenhäusern, der sich u. a. mit dem Themenfeld Hygiene beschäftigt.

 

DIVI

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin ist ein Zusammenschluss von Personen, wissenschaftlichen Gesellschaften und Berufsfachverbänden mit dem Ziel der Förderung der Intensivmedizin. Für die Intensivstation existiert die „Empfehlung zur Struktur und Ausstattung von Intensivtherapiestationen“. die im Jahr 2022 aktualisiert wurde. Hier werden Hinweise zur personellen, funktionellen und baulichen Ausstattung von Intensivstationen auf der Basis der vorhandenen Literatur und Expertenmeinungen formuliert (Waydhas C 2022).

 

Landesämter

Die Landesämter verschiedener Bundesländer geben Informationsblätter zu infektionshygienischen Anforderungen heraus. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) hat beispielsweise 2016 das Infoblatt „Bauanforderungen und funktionelle Empfehlungen aus der Sicht der Hygiene“ herausgegeben; das Bayrische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) veröffentlichte 2014 den modularen Leitfaden „Erläuterungen zur Checkliste Versorgung von immunsupprimierten Patienten“.

 

Bauministerkonferenz Fachkommission Bau- und Kostenplanung

Die Bauministerkonferenz  ruft in regelmäßigen Abständen Projektgruppen zu krankenhausrelevanten Funktionsstellen aus. Auftrag der jeweiligen Projektgruppen ist die Entwicklung einer praxisorientierten Planungshilfe, die Empfehlungen zu baulichen, strukturellen und fachtechnischen Anforderungen im staatlichen und geförderten Krankenhausbau hinsichtlich Konzeptionen, Standards und Qualitäten liefert. Zu nennen ist die „Planungshilfe Intensivpflege“ des Netzwerkes Krankenhausbau aus dem Jahr 2018.

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