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Temporäre Isolierung und Versorgung von Patienten mit hochpathogenen Erregern in Krankenhäusern

Temporäre Isolierung und Versorgung von Patienten mit hochpathogenen Erregern in Krankenhäusern

Temporäre Isolierung und Versorgung von Patienten mit hochpathogenen Erregern in Krankenhäusern

Globalisierung, Klimawandel und weltweites Bevölkerungswachstum erhöhen das Ausbreitungsrisiko auch von hochpathogenen Erregern. Doch wie kann reagiert werden, wenn der Verdacht einer Infektion mit einem solchen Erreger bei einer Patientin oder einem Patienten zum Beispiel in der Notaufnahme ausgesprochen wird und keine sofortige Möglichkeit zur Isolierung in einer hierfür spezialisierten Einrichtung besteht? Wo und wie lange sollte eine entsprechende Isolierungsmaßnahme im Krankenhaus stattfinden? Und wie kann eine geeignete bauliche Umgebung bei der Isolierung und Versorgung solcher Patient*innen helfen?

Hochpathogene Erreger – Eine wachsende Gefahr für Deutschland?

Der Anstieg der weltweiten Bevölkerungszahlen, die Globalisierung und der Klimawandel erhöhen das Risiko, dass sich hochpathogene Erreger aus anderen Klimazonen auch bei uns in Deutschland ausbreiten können. Zu diesen sogenannten „High Consequence Infectious Diseases“ (HCIDs) gehören überwiegend Erreger der Risikogruppe 4 gemäß Biostoffverordnung (BiostoffV), wie z. B. das Ebola- oder Marburg-Virus. Potente Krankheitserreger können sich in stetig wachsenden und sich verdichtenden urbanen Räumen leichter verbreiten und somit steigt auch das Risiko erhöhter Mutationsraten, was unter Umständen zu einer weiteren Anpassung des Virus an veränderte Umgebungsbedingungen führen kann. Die zunehmende globale Mobilität ermöglicht dann eine Ausbreitung weit über Ländergrenzen hinaus.

Ein in Deutschland lokalisiertes Ausbruchsgeschehen ist aktuell noch recht unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist die Einreise infizierter Reiserückkehrer*innen aus Epidemiegebieten außerhalb Deutschlands. Dabei besteht das Risiko, dass diese sich bei Auftritt von Symptomen nicht sofort in eines der hierfür in Deutschland zuständigen Krankenhäuser mit Sonderisolierstation (SIS) begeben. Mögliche erste Anlaufstellen sind dann mit hoher Wahrscheinlichkeit die regionalen Krankenhäuser und deren Notaufnahmen. Es stellt sich also die Frage nach dem Umgang mit diesen Patient*innen, deren Versorgung vor Ort bis zum Transport auf die zuständige SIS binnen 24 Stunden nach Aussprache des Verdachts und der Sicherheit von Mitarbeitenden und anderen Patient*innen.

Vorbereitungen für den Ernstfall – Wie ist der Stand?

Der für eine adäquate Isolierung und Versorgung von HCID-Patient*innen bzw. -Verdachtsfällen tatsächliche Vorbereitungs- und Ausbildungsstand in den Kliniken ist schwer zu ermitteln, scheint jedoch aktuell sehr unterschiedlich zu sein. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Kliniken bei derartigen Gefahrenlagen an den Rand ihrer Kapazitäten und Kompetenzen gelangen, da für die benötigten Mitarbeiterschulungen im Klinikalltag oft keine Zeit und nur wenig finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Hinzu kommt die Tatsache, dass alle Maßnahmen in diesem Bereich sehr personal- und materialintensiv sind, viel Logistik und idealerweise auch entsprechende Räumlichkeiten erfordern. Einen guten Einblick in die Komplexität gibt hier zum Beispiel das „Handbuch EKOS-Net: Hygienemanagement bei Verdacht auf Krankheiten durch hochpathogene Erreger außerhalb einer Sonderisolierstation“ des Robert Koch-Instituts (Robert Koch-Institut 2026).

Somit ergeben sich insbesondere bei Bestandsbauten ohne vorhandene bzw. geeignete Isolierbereiche einige Herausforderungen, da der Aufwand für mögliche bauliche Anpassungen je nach Ausgangslage und Anforderungen durchaus erheblich sein kann. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit der Einreise von mit hochpathogenen Erregern infizierten Patient*innen aktuell noch relativ gering. Die Konsequenzen einer verspäteten oder falschen Diagnose und/oder eines falschen Umgangs mit solchen Patient*innen wären wiederum schwerwiegend. Je länger HCID-Patienten unentdeckt oder ohne konkrete Diagnose bleiben, desto mehr steigt das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Erregers. Und aufgrund der zuvor genannten Herausforderungen bei der Isolierung und Versorgung solcher Patient*innen kommen auch eigentlich stabile Gesundheitssysteme bei steigenden HCID-Infektionszahlen schnell an einen Punkt, an dem es Auswirkungen auf die alltägliche Versorgung anderer Patient*innen geben kann.

Aus diesen Gründen sollten in naher Zukunft weitere Anstrengungen unternommen werden, Konzepte zum präventiven Infektionsschutz und zur temporären Isolierung und Versorgung von Verdachtsfällen oder tatsächlich infizierter Personen in Krankenhäusern ohne Sonderisolierstation zu entwickeln und zu implementieren. Neben Schulungskonzepten und Kommunikationsstrategien zur Resilienzförderung für die Mitarbeitenden der Kliniken heißt dies auch die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine sichere temporäre Isolierung zu schaffen und bereitzuhalten.

Mehr als reine Isolierung – Konzepte und Lösungen für die sichere Versorgung von HCID-Patient*innen

Weltweit wurden verschiedene Möglichkeiten der Isolierung und Versorgung von HCID-Patienten entwickelt, die jeweils unterschiedliche bauliche Anforderungen haben und verschiedene Level der Patientenversorgung und -behandlung ermöglichen. So gibt es zum Beispiel modulare Containersysteme, die zu Unterdruck-isolierstationen zusammengesetzt werden können. Ein solches System wurde zum Beispiel während der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 zur Erweiterung der bestehenden Isolierungs- und Versorgungskapazitäten in Singapur eingesetzt (Wee et al. 2021). Weitere Konzepte beinhalten Patientenzimmer und Stationen mit vorgeschalteten Schleusenbereichen, die im Normalfall z. B. für die Isolierung von Patienten mit multiresistenten Keimen genutzt werden, sowie unterschiedliche Zeltsysteme, bei denen je nach Konzept allerdings auch das Spektrum möglicher Pflege- und Behandlungsmaßnahmen für die Patient*innen reduziert ist.

Die genannten Zelt- oder Containersysteme sind von den eigentlichen Krankenhausgebäuden mehr oder weniger unabhängige Lösungen und bieten daher auch einige Vorteile, wie z. B. die geringe Gefahr einer Eintragung des Erregers in andere Krankenhausbereiche, keine räumlichen Einschränkungen in den anderen Gebäuden durch die Einrichtung eines temporären Isolierbereiches und dadurch hervorgerufene mögliche Störungen bei der Versorgung anderer Patient*innen. Allerdings haben sie auch deutliche Nachteile. So sind Containersysteme teuer und eine Nutzung außerhalb des Einsatzbereiches als Isolierstation ist zumeist unpraktikabel. Die Aufstellung von Containersystemen im Akutfall kostet zu viel Zeit und bei einer dauerhaften Aufstellung werden regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten notwendig. Sie kosten somit auch bei Nichtnutzung Geld. Außenzeltsysteme können im Einsatzfall zwar deutlich schneller als die Containersysteme aufgestellt werden,  bei einer normalerweise anvisierten Isolierungsdauer der Patient*innen von maximal 24 Stunden bis zum Transport in eine Sonderisolierstation ist die benötigte Aufbauzeit, inklusive Anschluss an die notwendige technische Infrastruktur, jedoch ebenfalls zu lang. Zudem bieten Außenzeltsysteme nur wenig Schutz gegen schwankende Temperaturen und Umgebungsgeräusche, was bei bereits geschwächten Patient*innen zu weiterem Stress führen kann.

Zur temporären Isolierung in Bestandsgebäuden werden aus Sicht des baulich-funktionalen Hygienemanagements verschiedene Anforderungen an die Räumlichkeiten definiert. Hierbei muss standortspezifisch der jeweils bestmögliche Kompromiss zwischen der geforderten Qualität der medizinischen Versorgung für die HCID-Patienten, der Sicherheit für die Mitarbeitenden und anderen Patienten sowie den verfügbaren finanziellen, logistischen und infrastrukturellen Mitteln gefunden werden.

Zu den infrastrukturellen Anforderungen gehören u. a.:

  • Ein ausreichend großer, separierbarer Bereich, der nicht als Durchgangs- oder Verbindungsbereich dient. Dieser sollte idealerweise einen zusätzlichen, leicht zugänglichen und abschließbaren Zugang von außen mit einer lichten Breite von min. 90 cm haben.
  • Der als am wahrscheinlichsten angesehene Ort der Verdachtsdiagnose ist die Notaufnahme. Um die Transportwege des potenziell infizierten Patienten zu verkürzen und die Gefahr einer hierdurch verursachten Ausbreitung des Erregers im Krankenhaus zu verringern, sollte sich der Isolierbereich daher in der Nähe der Notaufnahme befinden.
  • Dieser Bereich sollte folgende Räumlichkeiten umfassen:
    • Ein ausreichend dimensioniertes Isolierzimmer. Idealerweise sollte man, unter Berücksichtigung der Erschwernisse des Arbeitens in persönlicher Schutzausrüstung (PSA), von allen Seiten an den Patienten rankommen ohne das Patientenbett oder andere Ausstattungsgegenstände hin und her schieben zu müssen.
    • Raum zum Ankleiden der PSA mit ausreichend Platz zur Lagerung des Materials.
    • Raum zur Dekontamination und Auskleiden der PSA. Dieser ist dem Isolierzimmer direkt vorgeschaltet und dient auch als „Luftschleuse“ zur Verhinderung eines direkten Luftaustauschs zwischen dem Risikobereich (Rotbereich) und dem Bereich mit geringem Infektionsrisiko (Grünbereich). Bei wenig zur Verfügung stehendem Platz kann hier auch das Ankleiden erfolgen. Hierfür müssen dann jedoch die einzelnen Prozesse eng miteinander abgestimmt sein, um zum Beispiel das Betreten des Raumes durch einen Mitarbeitenden aus dem Rotbereich während des Ankleidens zu verhindern.
    • Zusätzlicher Materiallagerraum
    • Lagerraum für sicher und luftdicht verpackten Abfall. Dieser ist ausreichend groß zu dimensionieren, da erheblicher Materialverbrauch zu erwarten ist.
    • Büroraum / Mitarbeiterstützpunkt
    • Weitere Räume nach Bedarf und Konzept.
  • Alle Bereichsräume sollten geeignete Oberflächenqualitäten und Bauteilfügungen aufweisen, d. h. sie sollten robust, geschlossen, glatt, abriebfest sowie chemikalien- und desinfektionsmittelbeständig sein.
  • Die in dem Bereich installierten haustechnischen Anlagen müssen entweder den Anforderungen eines Isolierbereiches entsprechen oder, falls dies nicht der Fall ist, für die Zeit der Isolierungsmaßnahme außer Betrieb genommen werden können. Dies betrifft überwiegend die Lüftungsanlage, da grundsätzlich auch von einem möglichen Auftreten aerogen übertragbarer Erreger ausgegangen werden muss. Ist das Isolierzimmer also über einen Lüftungskanal mit anderen Räumen oder Bereichen des Krankenhauses verbunden, besteht die Gefahr einer ungewollten Ausbreitung der Erreger über diese Verbindung (z. B. wenn im Isolierzimmer unbeabsichtigt ein Überdruck gegenüber den anderen Räumlichkeiten auftritt).
  • Aufgrund des finanziellen sowie personellen Aufwands bei Errichtung und Instandhaltung ist die Notwendigkeit einer autarken Lüftungsanlage mit HEPA-Filtern zum Aufbau eines Unterdrucks im temporären Isolierbereich abzuwägen und zu diskutieren. Sollte eine solche Anlage jedoch bereits vorhanden sein, ist dies für den Betrieb von Vorteil.
  • Insbesondere für das Isolierzimmer werden abgehängte Decken und Festeinbauten kritisch gesehen. Diese können, je nach Konstruktion und Material, (nicht luftdicht) geschlossene Bereiche ausbilden, in denen sich potenziell sekundäre Erregerreservoire bilden und die den Aufbau eines im gesamten Raum konstanten Unterdrucks und eine vollständige Raumdekontamination (z.B. durch Begasung) nach Beendigung der Isolierungsmaßnahme erschweren.
  • Sämtlicher Abfall aus dem Risikobereich darf nicht der normalen Entsorgung zugeführt werden, sondern muss entweder
    • direkt in der Station vollständig dekontaminiert (z. B. über geeignete Autoklaven) und anschließend über den normalen Abfall entsorgt werden oder
    • in mehreren Lagen sicher verpackt und von außen dekontaminiert an ein hierfür zertifiziertes Entsorgungsunternehmen übergeben und an anderer Stelle dekontaminiert und entsorgt werden.
  • Bei der Entsorgung von kontaminiertem Abwasser ist die Nutzung des normalen Abwasserleitungssystems der Bestandshäuser auszuschließen, da hierüber eine potenzielle Ausbreitung der Erreger möglich ist. Flüssigabfälle sind daher soweit möglich zu vermeiden, im gegebenen Fall über Zellulose oder ähnliche Materialien zu binden, sicher zu verpacken und mit dem weiteren Abfall später über geeignete Verfahren zu dekontaminieren und zu entsorgen.

Ansprechpartner und Regularien

Das zentrale Gremium in diesem Fachgebiet stellt in Deutschland der Ständige Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB) am Robert Koch-Institut dar. Der STAKOB ist ein bundesweites Expertennetzwerk, das das Management, die Versorgung und die Behandlung von HCID-Patienten koordiniert.

Regulatorische Vorgaben zu diesem Gebiet finden sich zum Beispiel in der Biostoffverordnung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz 15.07.2013) und den dazugehörigen „Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA). Hervorzuheben sind hierbei insbesondere die TRBA 250 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2025b) sowie die TRBA 252 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2025a). Einen umfassenden Überblick zu dem Thema bietet außerdem das im März 2026 vom Robert Koch-Institut herausgegebene und bereits erwähnte „Handbuch EKOS-Net“ (Robert Koch-Institut 2026).

Fazit

Unabhängig davon welches Konzept ausgewählt wird, sollte die Lösung eine angemessene Versorgung betroffener Patient*innen und Verdachtsfälle zulassen, ohne dabei unwirtschaftlich hohe Erstinvestitionen und Unterhaltungs- sowie Personalkosten zu generieren. Gleichzeitig soll ein Höchstmaß an Sicherheit für Patienten und Mitarbeiter gewährleistet werden.

Literaturverzeichnis

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz (15.07.2013): Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen. Biostoffverordnung – BioStoffV, vom Vom 15.07.2013 (BGBl. I S. 2514). Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/biostoffv_2013/index.html, zuletzt geprüft am 26.10.2026.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Hg.) (2025a): Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 4 im Gesundheitsdienst und im Bestattungswesen. TRBA 252. Online verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBA/TRBA-252, zuletzt geprüft am 12.05.2026.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Hg.) (2025b): Biologische Arbeitsstoffe im Gesund­ heitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. TRBA 250. Online verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBA/TRBA-250, zuletzt geprüft am 12.05.2026.

Robert Koch-Institut (Hg.) (2026): Handbuch EKOS-Net: Hygienemanagement bei Verdacht auf Krankheiten durch hochpathogene Erreger außerhalb einer Sonderisolierstation. Praxisbericht mit Arbeitshilfen und Hinweisen. Unter Mitarbeit von Melanie Brunke. Robert Koch-Institut / ZBS 7: Strategie und Einsatz. Online verfügbar unter https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Biologische-Gefahren/Handlungsempfehlungen/Verdachts-Krankheitsfall/Handbuch-EKOS-Net_pdf.html, zuletzt geprüft am 12.05.2026.

Wee, Liang En; Fan, Esther Monica Peijin; Heng, Raphael; Ang, Shin Yuh; Chiang, Juat Lan; Tan, Thuan Tong et al. (2021): Construction of a container isolation ward: A rapidly scalable modular approach to expand isolation capacity during the coronavirus disease 2019 (COVID-19) pandemic. In: Infection Control and Hospital Epidemiology 42 (9), S. 1162–1164. DOI: 10.1017/ice.2020.1222.

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