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Gesetze, Richtlinien und Normen im Bereich der baulichen Hygiene für den Krankenhausbau

Gesetze, Richtlinien und Normen im Bereich der baulichen Hygiene für den Krankenhausbau

Gesetze, Richtlinien und Normen im Bereich der baulichen Hygiene für den Krankenhausbau

Im Bereich der Hygiene ist das Erfordernis nach gesetzlichen Vorgaben und Handlungsempfehlungen hoch. Aufgrund der im Alltag herrschenden Unsicherheiten, vorhandener Wissenslücken, Beratungsresistenzen oder geringer Compliance der Klinikmitarbeitenden sind gebotene infektionspräventive Maßnahmen sehr relevant. Im Folgenden werden wesentliche Standards zur Infektionsprävention im Kontext der baufunktionalen Anforderungen für Krankenhausbauten strukturiert dargestellt und entsprechend ihrer Wertigkeit in gesetzliche Regelungen, Verordnungen und Regelungen privater Organisationen unterteilt.

Deutsches Infektionsschutzgesetz (IfSG) und KRINKO

Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist seit dem 1. Januar 2001 in Kraft. Es regelt die Prävention, Bekämpfung und Meldepflicht von übertragbaren Krankheiten bzw. Erregern beim Menschen. Zentrale Bedeutung des Gesetzes haben die vorbeugenden Maßnahmen zur Übertragung von Krankheiten auf den Menschen, die schnelle Erfassung von Infektionen und die Vermeidung weiterer Verbreitung. Im IfSG ist auch geregelt, dass beim Robert Koch-Institut die KRINKO (Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe) eingerichtet ist. Diese Kommission veröffentlicht fortlaufend Empfehlungen zu hygienerelevanten Themen wie der Reinigung und Desinfektion von Oberflächen, dem Umgang mit multiresistenten Erregern oder der Betriebsorganisation von Funktionsbereichen. Es werden in Teilen Empfehlungen zur baulich-funktionalen Gestaltung eines Krankenhauses ausgesprochen, z. B. dem Raumbedarf, der Raumgröße und der Lage von hygienerelevanten Räumen sowie zur Qualität des zu verwendenden Materials. Jene KRINKO-Empfehlungen, die sich mit baulich-funktionalen Aspekten auseinandersetzen, betreffen in erster Linie die Bereiche Endoskopie, Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA), Isolierstation, OP, Neonatologie, Onkologie und Intensivstation (ITS). Aufgrund der Gesetzesänderung des IfSG vom 28. Juli 2011 werden alle medizinischen Einrichtungen dazu verpflichtet, die Empfehlungen der KRINKO zu berücksichtigen. Auf Basis wissenschaftlicher Studien und theoretischer Begründungen hat die Kommission eine Kategorisierung ihrer einzelnen Empfehlungen entwickelt, um die Umsetzung der Hygienerichtlinien zu gewährleisten.

 

Auf Ebene der Verordnungen sind in Bezug auf baufunktionale Anforderungen u. a. die Bauordnung, die Krankenhausverordnungen verschiedener Bundesländer, die Trinkwasserverordnung, aber auch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu nennen. Neben den allgemeinen Bauordnungen haben sechs Bundesländer (Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) Verordnungen erlassen, die sich mit den speziellen Anforderungen von Krankenhäusern auseinandersetzen.

 

Krankenhausbauverordnung

Darüber hinaus existiert die aus dem Jahr 1976 stammende Muster- Krankenhausbauverordnung (KhBauVO), in der Leitlinien zu den Themen Brandschutz, Hygiene, Belüftung, Belichtung sowie Raumgröße und Raumaufteilung festgelegt sind. Die über die Jahrzehnte veränderten Anforderungen an den Bau und den Betrieb von Gesundheitsgebäuden führen dazu, dass die Muster-Krankenhausbauverordnung nicht mehr aktuell ist und deshalb dringend überarbeitet werden müsste. Die Muster-Krankenhausbauverordnung wird dennoch von vielen Planenden als Orientierungshilfe genutzt.

 

Ergänzend zu den Gesetzen und Verordnungen gibt es eine Vielzahl von Richtlinien und Empfehlungen privater Organisationen, die von fachkundigen Ausschüssen aufgestellt werden und konkrete Handlungsanweisungen auf dem Gebiet der Hygiene geben.

DIN-Normen

Für den Bau von Krankenhäusern gibt die DIN 13080 die Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und Funktionsstellen sowie die Strukturierung der Flächen nach krankenhausrelevanten Funktionen vor. Eine weitere für den Krankenhausbau relevante Norm ist die DIN 1946-4, die raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens betrifft.

 

VDI-Richtlinien

Der Verein Deutscher Ingenieure hat im Bereich des Krankenhausbaus und der Hygiene die VDI-Richtlinie 6023 „Hygiene in Trinkwasserinstallationen“ und die VDI-Richtlinie 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität“ herausgegeben. Des Weiteren existiert seit 2013 ein Fachausschuss zum Thema Nachhaltigkeit bei Bau und Betrieb von Krankenhäusern, der sich u. a. mit dem Themenfeld Hygiene beschäftigt.

 

DIVI

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin ist ein Zusammenschluss von Personen, wissenschaftlichen Gesellschaften und Berufsfachverbänden mit dem Ziel der Förderung der Intensivmedizin. Für die Intensivstation existiert die „Empfehlung zur Struktur und Ausstattung von Intensivtherapiestationen“. die im Jahr 2022 aktualisiert wurde. Hier werden Hinweise zur personellen, funktionellen und baulichen Ausstattung von Intensivstationen auf der Basis der vorhandenen Literatur und Expertenmeinungen formuliert (Waydhas C 2022).

 

Landesämter

Die Landesämter verschiedener Bundesländer geben Informationsblätter zu infektionshygienischen Anforderungen heraus. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) hat beispielsweise 2016 das Infoblatt „Bauanforderungen und funktionelle Empfehlungen aus der Sicht der Hygiene“ herausgegeben; das Bayrische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) veröffentlichte 2014 den modularen Leitfaden „Erläuterungen zur Checkliste Versorgung von immunsupprimierten Patienten“.

 

Bauministerkonferenz Fachkommission Bau- und Kostenplanung

Die Bauministerkonferenz  ruft in regelmäßigen Abständen Projektgruppen zu krankenhausrelevanten Funktionsstellen aus. Auftrag der jeweiligen Projektgruppen ist die Entwicklung einer praxisorientierten Planungshilfe, die Empfehlungen zu baulichen, strukturellen und fachtechnischen Anforderungen im staatlichen und geförderten Krankenhausbau hinsichtlich Konzeptionen, Standards und Qualitäten liefert. Zu nennen ist die „Planungshilfe Intensivpflege“ des Netzwerkes Krankenhausbau aus dem Jahr 2018.

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Erste sexuelle Erfahrungen: Jugendliche warten länger und verhüten sicher

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit stellt aktuelle Daten zur Studie Jugendsexualität vor

Köln, 22. Januar 2026. Jugendliche werden immer später sexuell aktiv – zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Jugendsexualitätsstudie des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Während junge Menschen bei der letzten Erhebung 2019 bereits mit 17 Jahren mehrheitlich sexuell aktiv waren, zeigt die aktuelle Befragung, dass sie sich inzwischen mehr Zeit lassen. Heute haben die meisten mit 19 Jahren ihr erstes Mal erlebt. Auch beim ersten Kuss lassen sich die Befragten mehr Zeit. Zudem zeigt die Studie mit mehr als 5.800 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 14 bis 25 Jahren: Meist haben junge Menschen ihren ersten Sex in einer festen Beziehung und verhüten sicher und zuverlässig. In knapp neun von zehn Beziehungen sprechen junge Menschen selbstverständlich über Verhütung und ein Großteil (67 %) thematisiert auch den Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen.

Mechthild Paul, Abteilungsleiterin Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und stellvertretende Leiterin des BIÖG: „Die Ergebnisse zeigen deutlich: Junge Menschen lassen sich heute generell mehr Zeit und treffen bewusste Entscheidungen, wenn es um Sexualität geht. Sie warten auf den für sie richtigen Moment, sprechen offen über Verhütung und schützen sich zuverlässig. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis kontinuierlicher und faktenbasierter Aufklärung − in der Schule, im Elternhaus, in Beratungsstellen, in ärztlichen Praxen und durch unsere Angebote. Der gesetzliche Auftrag des BIÖG hat sich bewährt: Gemeinsam mit Ländern und Verbänden entwickeln wir Konzepte zur Sexualaufklärung und stellen verlässliche, kostenfreie Informationen zur Verhütung bereit. Umfassende Sexualaufklärung trägt dazu bei, dass Jugendliche und junge Erwachsene verantwortungsvoll, selbstbestimmt und gesundheitsbewusst mit Partnerschaft, Sexualität und Verhütung umgehen.“

Die Ergebnisse im Überblick:

  • Der erste Sex findet geplant und in Partnerschaft statt: Beim ersten Sex ist die Mehrheit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit dem Partner bzw. der Partnerin in einer festen Beziehung (weiblich: 65 %, männlich: 53 %) oder gut bekannt (weiblich: 25 %, männlich: 31 %). Der erste Sex findet für die Befragten mehrheitlich „gerade zum richtigen Zeitpunkt“ statt (2025: 65 %, 2019: 65 %).
     
  • Der erste Sex verschiebt sich weiter nach hinten: Aktuell haben 18 Prozent der 14-17-Jährigen ihren ersten Sex erlebt, im Gegensatz zu 28 Prozent in 2019. Insbesondere bei Jugendlichen im Alter von 17 bis 20 ist ein deutlicher Rückgang des Anteils derjenigen zu verzeichnen, die Erfahrungen mit Sex gemacht haben. So haben 2019 61 Prozent der 17-Jährigen Sex gehabt, 2025 sind es 40 Prozent.
     
  • Auch das Küssen erfolgt später: 2019 gaben noch 53 Prozent der 14-Jährigen an, Erfahrungen mit Küssen gemacht zu haben; 2025 ist dieser Anteil deutlich auf 33 Prozent gesunken. Unter den 15-Jährigen hat rund die Hälfte (51 %) den ersten Kuss erlebt (2019: 70 %). Mit zunehmendem Alter verringern sich die Abweichungen zu 2019, dennoch liegen die aktuellen Werte in sämtlichen Altersjahren zwischen zwei und 20 Prozentpunkten unter den Vergleichswerten von 2019.
     
  • „Der Richtige“ bzw. „die Richtige“ fehlt: Unter den Jugendlichen, die noch keine sexuellen Kontakte hatten, gibt die Hälfte an, dass bislang die passende Partnerin bzw. der passende Partner gefehlt habe (51 %). 37 Prozent halten sich für „zu schüchtern“ und 41 Prozent für „zu jung“.
     
  • Sicheres und zuverlässiges Verhütungsverhalten: Aktuell geben lediglich sechs Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen an, beim ersten Sex nicht verhütet zu haben (4 % der weiblichen Befragten, 8 % der männlichen Befragten).
     
  • Bedeutung von Pille und Kondom: Beim ersten Sex greifen Jugendliche (76 %) überwiegend zum Kondom (2019: 77 %). Die Pille wird deutlich seltener verwendet (2025: 34 %, 2019: 30 %). Mit zunehmender sexueller Erfahrung gewinnt aber die Pille an Bedeutung: 50 Prozent der mehrfach sexuell erfahrenen Jugendlichen (2019: 53 %) und 48 Prozent der jungen Erwachsenen (2019: 59 %) verwenden sie aktuell. Die Spirale nutzen aktuell sechs Prozent der Befragten.
     
  • Schulunterricht ist nach wie vor die wichtigste Quelle der Sexualaufklärung für Jugendliche: 78 Prozent der Jugendlichen geben an, in der Schule Wissen über Sexualität und Verhütung erhalten zu haben (2019: 69 %). Als Ansprechpersonen gewinnen Lehrkräfte (2025: 45 %, 2019: 36 %) sowie Eltern (2025: 64 %, 2019: 56 %) weiter an Bedeutung, anders als Gleichaltrige (2025: 54 %, 2019: 65 %).
     
  • Internet hat in der Sexualaufklärung leicht an Bedeutung verloren: 53 Prozent der Jugendlichen nutzen das Internet als Informationsquelle bei Fragen rund um Verhütung und Sexualität (2019: 59 %), wobei Suchmaschinen am häufigsten zum Einsatz kommen (66 %). Aufklärungs- und Beratungsseiten spielen besonders für Mädchen eine Rolle (39 %, Jungen: 25 %). Bei Sozialen Medien nennen 40 Prozent YouTube, 24 Prozent TikTok und 23 Prozent Instagram. Junge Menschen bewerten Aufklärungs- und Beratungsseiten (85 %) als besonders vertrauenswürdig. Weniger Vertrauen besteht gegenüber KI-generierten Inhalten (48 %) sowie Sozialen Medien (YouTube: 41 %, Instagram: 27 %, TikTok: 20 %).

Informationen zur Studie:
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA) führt regelmäßig die repräsentative Wiederholungsbefragung „Jugendsexualität“ durch. Die aktuelle Studie ist die zehnte Befragungswelle und schließt methodisch an die Vorgängerstudien von 1980 bis 2019 an. Datengrundlage sind 5.855 bundesweit geführte Interviews. Der Erhebungszeitraum lag zwischen Februar und Juli 2025. Befragt wurden 3.514 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und 2.341 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren. Untersucht wurden unter anderem Einstellungen und Verhaltensweisen in Bezug auf Sexualität, Verhütung und Sexualaufklärung. 5.313 Jugendliche und junge Erwachsene gaben an, (vorwiegend) heterosexuell orientiert zu sein. 418 Befragte gaben eine (vorwiegende) homosexuelle oder bisexuelle Orientierung an, während 124 eine andere sexuelle Orientierung nannten oder keine Angabe machten. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit führt die Studie gemäß seinem gesetzlichen Auftrag zur Prävention von Schwangerschaftskonflikten durch. In den nächsten Monaten folgen weitere vertiefende Auswertungen zu Themen wie sexualisierte Gewalterfahrungen, sexuelle Orientierung, der Besuch von Beratungsstellen bzw. gynäkologischen Praxen und dem soziokulturellen Einfluss u.a. auf Sexual-, Verhütungs- und Informationsverhalten.

Presse-Kit mit Grafiken und weiteren Informationen:
https://transfer.bzga.de/index.php/s/Qo3JYwQPyTWDW7o
(Passwort: Bundesinstitut_2026)

Weitere Informationen zum Thema:
Über Themen der sexuellen Bildung informiert das BIÖG auf den Onlineportalen und www.loveline.de, www.sexualaufklaerung.de sowie über einen Newsletter (www.sexualaufklaerung.de/ueber-das-portal/service-und-kontakt/newsletter-bestellen) und einen WhatsApp-Kanal (www.whatsapp.com/channel/0029Vb6Z38yATRSwsIHVAR13).

Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de
E-Mail: bestellung(at)bioeg.de

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit in den Sozialen Medien:
Instagram: www.instagram.com/bioeg/
LinkedIn:   www.linkedin.com/company/bioeg/
Facebook: www.facebook.com/bioeg.de/
Mastodon: social.bund.de/@bioeg

Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden

Sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden

Der Schutz vor der Hitze an Gebäuden wird immer wichtiger, denn die Sommer werden klimawandelbedingt zunehmend wärmer und Hitzeperioden halten länger an. Bevor Sie als Kommune Klimaanlagen in Ihren öffentlichen Gebäuden installieren, kann mit einer Vielzahl von passiven Maßnahmen das Innenraumklima auf einer angenehmen Temperatur gehalten werden. Ziel ist es, den aktiven technischen Kühlbedarf (z. B. durch Klimaanlagen) auf ein Minimum zu reduzieren.

Folgende passive Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz sind möglich:

  • Hitzeadäquate Gebäudeplanung bei Neubauten: optimierte Ausrichtung besonnter Gebäudeflächen, insbesondere der Gebäudeöffnungen (Fenster)
  • Eigenverschattung der Gebäude: Balkone, Vorbauten, Außendächer auf der Südseite
  • angemessene Fenstergrößen in Relation zur Grundfläche des Gebäudes
  • Einsatz einer Sonnenschutzverglasung
  • außenliegender Sonnenschutz: Klapp- und Schiebeläden, Rollläden, Markisen, Raffstores, Sonnensegel
  • außenliegende Verschattung durch Laubbäume
  • innenliegender Sonnenschutz: Innenjalousien, vertikale und horizontale Lamellen, Folienplissees
  • Fassaden- und Dachdämmung
  • Verschattung durch Fassadenbegrünung
  • Dachbegrünung
  • Massive Baumaterialien zur Erhöhung der Wärmespeicherfähigkeit: Ziegel, Kalkstein
  • durch helle Farbgestaltung der Gebäude durch Ausnutzung des Albedo-Effektes
  • Lüftungskonzepte, optimale Nachtlüftung

Der Sommerliche Wärmeschutz an Gebäuden ist in Deutschland mittlerweile gesetzlich gefordert. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in § 14 für den Neubau und in § 51 für ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz. Der Nachweis bezieht sich auf DIN 4108-2:2013-02 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden) .

Sommerlicher Wärmeschutz in Dresden

Im Rahmen des Projekts HeatResilientCity (HRC) wurden Maßnahmen zur Optimierung des sommerlichen Wärmeschutzes (PDF, 1.6 MB) erarbeitet und bei der Sanierung eines Plattenbaus der Eisenbahner Wohnungsgenossenschaft im Quartier Dresden-Gorbitz umgesetzt.

Hilfreiche Materialien

Das HRC-Hitzetool des Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung ist ein browserbasiertes Tool zur Bewertung von Hitzeanpassungsmaßnahmen im Freiraum und in Wohngebäuden.

Der Leitfaden zum sommerlichen Wärmeschutz (PDF, 6.2 MB, nicht barrierefrei)  für Unternehmen, kommunale Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen der LandesEnergieAgentur Hessen informiert Sie über verschiedene Aspekte und Möglichkeiten des sommerlichen Wärmeschutzes in Kommunen und Unternehmen.

In der vom Umweltbundesamt herausgegebenen Studie „Kühle Gebäude im Sommer – Anforderungen und Methoden des sommerlichen Wärmeschutzes“ (PDF, 11.9 MB, nicht barrierefrei)  wurde der Einfluss von passiven Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, von Klimadaten sowie von Nutzungs- und Fassadentypen untersucht.

Ähnliche Maßnahmen


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