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Heute — 21. April 2026Pressemitteilungen

Neue NZFH-Studien zeigen: Willkommensbesuche helfen Familien von Anfang an

Eltern erleben das Angebot der Frühen Hilfen als wertschätzend, informativ und hilfreich

Köln, 21. April 2026. Willkommensbesuche bei Familien mit Neugeborenen kommen gut an: Mehr als 90 Prozent der befragten Eltern, die einen Willkommensbesuch ihrer Kommune in Anspruch genommen haben, waren sehr zufrieden oder zufrieden damit. Das ergab eine aktuelle Befragung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH).

Die Besuche unterstützen Eltern kurz nach der Geburt ihres Kindes. Sie erhalten Informationen über Angebote vor Ort, erfahren, an wen sie sich mit Fragen wenden können, und fühlen sich willkommen. 84,3 Prozent der befragten Eltern sagen, dass sie durch den Besuch einen guten Überblick über lokale Angebote und Anlaufstellen bekommen haben. 70,6 Prozent hatten dadurch das Gefühl, dass Familien und Kinder in ihrer Kommune willkommen sind.

Willkommensbesuche sind ein freiwilliges Angebot der Kommunen für Eltern mit neugeborenen Kindern. Eine Auswertung der NZFH-Kommunalbefragungen ergab, dass in rund 60 Prozent aller befragten 564 Kommunen Willkommensbesuche als Angebot der Frühen Hilfen umgesetzt werden. Die Eltern erhalten bei dem Besuch meist ein Willkommenspaket mit Informationsmaterialien zu kommunalen Angeboten für Familien und einem kleinen Geschenk. Vor allem aber geht es um das persönliche Gespräch: Die Eltern können Fragen stellen, erhalten Hinweise auf passende Angebote und werden bei Bedarf an weitere Hilfen vermittelt.

Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit: „Durch Willkommensbesuche erhalten Familien einen besonders frühen und niedrigschwelligen Zugang zu weiteren Angeboten der Frühen Hilfen. Die Besuchenden informieren über Unterstützung vor Ort und vermitteln bei Bedarf dorthin. Die Erkenntnisse aus den Erhebungen des NZFH zeigen deutlich, wie wichtig Willkommensbesuche für einen guten Start ins Familienleben sind, wenn sie in ein kommunales Netzwerk Frühe Hilfen eingebettet sind.“

Zentrale Ergebnisse im Überblick:

  • Willkommensbesuche sind weit verbreitet: 2024 gehörten sie in rund 60 Prozent der 564 befragten Kommunen zum Angebot der Frühen Hilfen. Deutschlandweit wurden im Jahr 2024 pro Kommune, die Willkommensbesuche anbietet, im Durchschnitt 934 Familien kontaktiert und davon 518 anschließend besucht. Die durchschnittliche Anzahl der kontaktierten und besuchten Familien ist in Großstädten drei- bis fünfmal höher als in den anderen Kreistypen.
  • Eltern bewerten die Besuche sehr positiv: Über 90 Prozent der befragten Eltern waren zufrieden oder sehr zufrieden. Zwei Drittel würden den Besuch ganz bestimmt weiterempfehlen.
  • Die Besuche vermitteln Information und Orientierung: 84,3 Prozent der Eltern sagten, dass sie durch den Besuch einen guten Überblick über Angebote, Anlaufstellen und Ansprechpersonen erhalten haben. Eltern mit Besuch fühlten sich außerdem besser über lokale Unterstützungsangebote informiert als Eltern ohne Besuch.
  • Die Besuche stärken das Gefühl, willkommen zu sein: 70,6 Prozent der befragten Eltern hatten nach dem Besuch das deutliche Gefühl, dass Familien und Kinder ihrer Kommune am Herzen liegen.
  • Die Besuche erleichtern den Zugang zu Hilfen: 82,5 Prozent der Eltern stimmten voll zu, dass der Besuch vermittelt hat, dass es in Ordnung ist, als Eltern Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
  • Die Besuche informieren gut über konkrete Angebote vor Ort: Informiert wird bei den Besuchen vor allem über niedrigschwellige Angebote in Familien- oder Stadtteilzentren (66 %), Eltern-Kind-Gruppen (70 %) sowie Kurse für Eltern und Beratungsangebote (45 %).
  • Willkommensgeschenke erhöhen die Teilnahme: 42 Prozent der Eltern nahmen das Angebot unter anderem auch deshalb in Anspruch, weil sie das Begrüßungspaket und das Willkommensgeschenk erhalten wollten.
  • Die Art der Einladung ist entscheidend: Besonders viele Familien nehmen teil, wenn sie automatisch einen konkreten Terminvorschlag erhalten und nur absagen müssen, wenn sie den Besuch nicht wünschen. Mit dieser sogenannten Widerspruchslösung kommen in den untersuchten Kommunen bis zu 90 Prozent der Besuche zustande. Müssen Eltern selbst aktiv einen Besuch anfragen, liegt die Quote nur bei 15 Prozent.
  • Die Besuche sind unterschiedlich gestaltet: Durchgeführt werden die Besuche am häufigsten von Sozial- oder Diplom-Pädagoginnen und -Pädagogen, seltener auch von Personen aus Gesundheitsfachberufen. In 26,6 Prozent der Kommunen kommen auch Freiwillige zum Einsatz.

Die Ergebnisse hat das NZFH in drei Faktenblättern veröffentlicht. Zwei Faktenblätter fassen die Ergebnisse der bundesweiten Evaluation der Willkommensbesuche zusammen: Faktenblatt 1 zur Evaluation: Hintergrund, Studiendesign, Modelle und Faktenblatt 2 zur Evaluation: Perspektiven von Familien. Ein weiteres wertet Daten aus den Kommunalbefragungen des NZFH für die Jahre 2012 bis 2024 zu den Willkommensbesuchen aus: Faktenblatt zu Willkommensbesuchen in den Frühen Hilfen.

Mehr Informationen zu den Willkommensbesuchen finden Sie unter: www.fruehehilfen.de/willkommensbesuche   

Nationales Zentrum Frühe Hilfen
Träger des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) ist das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI). Das NZFH wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen und Ressourcen frühzeitig zu erkennen, qualitätsgesicherte bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern.
www.fruehehilfen.de
www.elternsein.info  

Pressekontakt:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Maarweg 149-161, 50825 Köln
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Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

BGBl. 2026 I Nr. 103

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertzweiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Bremen) vom 13. April 2026

BGBl. 2026 I Nr. 97

Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 09. April 2026

BGBl. 2026 I Nr. 89

Dritte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover) vom 10. September 2025

BGBl. 2026 I Nr. 88

Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld vom 27. März 2026
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