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PFAS-Verfahren: Stadtwerke Rastatt vor Gericht erfolgreich

23. April 2026 um 08:00

Das Landgericht Baden-Baden hat am Montag (13. April 2026) den Stadtwerken Rastatt weitgehend Recht gegeben: Es hat in der von den Stadtwerken geführten Zivilklage gegen die Umweltpartner Vogel AG ein Grundurteil erlassen. Dieses Urteil besagt, dass die Umweltpartner Vogel AG als Verursacherin der Grundwasserverunreinigung durch PFAS – also durch per- und polyfluorierte Chemikalien – im Einzugsgebiet der Rastatter Wasserwerke im Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet ist. Über die Höhe des Schadensersatzes sagt das Urteil noch nichts aus. Damit wird sich das Gericht im nächsten Schritt befassen.

Das Urteil bestätigt, dass die Aufbringung der Kompostgemische durch die Beklagte Umweltpartner Vogel AG geeignet war, das Grundwasser großräumig mit PFAS zu verseuchen und die von den Stadtwerken Rastatt vorgebrachten Belastungen für die Sicherung der Trinkwasserversorgung herbeizuführen. Insbesondere verwirft das Gericht die von der Umweltpartner Vogel AG immer wieder behaupteten alternativen Schadensursachen, namentlich die Ausbringung von Klärschlamm.

Große Schäden entstanden

Mit der Klage machen die Stadtwerke Kosten geltend, die ihr im Zusammenhang mit den festgestellten PFAS-Verunreinigungen entstanden sind.

„Konkret handelt es sich dabei um Mehraufwendungen in unseren Wasserwerken und der dazugehörigen Infrastruktur, die zur Gewährleistung der Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser erforderlich waren und sind,“ sagt Olaf Kaspryk, Geschäftsführer der Stadtwerke Rastatt, der das heutige Urteil begrüßt. „Zum Zeitpunkt unserer Klageeinreichung vor sieben Jahren – im Mai 2019 – war uns bereits ein Schaden von 6,5 Millionen Euro für Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung entstanden. Dieses Geld – und auch den nach der Klageerhebung weiter entstandenen Schaden – wollen wir ersetzt haben. Es kann und darf nicht sein, dass die unbeteiligten Wasserverbraucher über den Wasserpreis die Kosten tragen müssen“, betont er weiter.

Umweltpartner Vogel hat über viele Jahre Papierschlämme, die mit PFAS verseucht waren, großflächig auf Felder in der Region Mittelbaden aufgebracht. Durch sie ist es zur Belastung des Grundwassers gekommen.

Hintergrund

  • Der durch PFAS in Mittelbaden verursachte Umweltskandal ist flächenmäßig einer der größten in Deutschland. Belastet sind dort rund 1.100 Hektar Boden und rund 490 Millionen Kubikmeter Grundwasser auf einer Fläche von 127 Quadratkilometern. Das entspricht in etwa der Größe des Chiem- und Ammersees zusammen, Tendenz steigend.
  • Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung mussten die Stadtwerke Rastatt umfangreiche Maßnahmen ergreifen, unter anderem ein Wasserwerk ganz stilllegen, zwei weitere mit aufwendigen Filteranlagen versehen, eine Vielzahl von Messstellen niederbringen und eine interkommunale Notverbindungsleitung legen.
  • PFAS sind deshalb so problematisch, weil sich die Chemikalien in der Natur nicht abbauen und im Verdacht stehen, gesundheitsgefährdend zu sein.

Quelle: Stadtwerke Rastatt

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BGBl. 2026 I Nr. 103

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertzweiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Bremen) vom 13. April 2026

BGBl. 2026 I Nr. 97

Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 09. April 2026

BGBl. 2026 I Nr. 89

Dritte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover) vom 10. September 2025

BGBl. 2026 I Nr. 88

Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld vom 27. März 2026
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