Das Ende des Sonnensystems: Wie lange wird die Sonne noch scheinen?

© ESA & NASA/Solar Orbiter/EUI Team, E. Kraaikamp (ROB) / Solar Orbiter’s widest high-res view of the Sun / CC BY-SA 3.0 IGO

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Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit klärt im Vorfeld der Bundestagsdebatte zur Organspende mit neuer Broschüre und Plakat zu weit verbreiteten Irrtümern auf
Köln, 22. September 2026. Noch immer glauben viele Menschen, dass sie in höherem Alter oder bei Vorerkrankungen keine Organe mehr spenden können: So gehen laut einer Repräsentativbefragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) rund die Hälfte der Befragten irrtümlicherweise von einer oberen Altersgrenze für eine Organspende aus. Jeder fünfte Befragte zwischen 56 und 75 Jahren gibt sogar an, aus diesem Grund bisher keine Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen zu haben. Das Thema Organspende wird am Donnerstag (24. September) im Bundestag debattiert – dort geht es um die Einführung einer Widerspruchslösung.
Entscheidend für eine Organspende ist der Zustand der Organe einer verstorbenen Person. Deswegen gibt es kein allgemeines Höchstalter. 2025 war die älteste Person, die ein Organ gespendet hat, 91 Jahre alt. Ob sich Organe für eine Transplantation eignen, entscheiden Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall. Häufig erhalten ältere Patientinnen und Patienten auch die Organe älterer Spenderinnen und Spender. Nur bestimmte Erkrankungen, wie akute Infektionen oder aktive Krebserkrankungen, schließen eine Organspende aus.
Mit der neuen Broschüre „Organspende. Ihre Entscheidung kennt kein Alter“ und dem dazugehörigen Plakat bietet das Bundesinstitut speziell für Ältere einen niederschwelligen Zugang zum Thema an. Die Broschüre informiert zur Organ- und Gewebespende, greift verbreitete Irrtümer auf und zeigt, wie die persönliche Entscheidung dokumentiert werden kann. Liegt keine Entscheidung vor, müssen im Akutfall die Angehörigen entscheiden.
Die Broschüre „Organspende. Ihre Entscheidung kennt kein Alter“, Artikelnummer 60285174, kann kostenfrei im BIÖG-Shop bestellt werden und steht als PDF-Datei zum Download bereit unter: https://shop.bioeg.de/organ-und-gewebespende-ihre-entscheidung-kennt-kein-alter/
Das Plakat „Organspende. Ihre Entscheidung kennt kein Alter“, Artikelnummer 60285173, kann kostenfrei im BIÖG-Shop bestellt werden und steht als PDF-Datei zum Download bereit unter: https://shop.bioeg.de/plakat-zur-organ-und-gewebespende-ihre-entscheidung-kennt-kein-alter/
Repräsentativbefragung BIÖG zu Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2024: www.bioeg.de/fileadmin/user_upload/PDF/studien/organ_und_gewebespende_2024_ergebnisbericht.pdf
Kostenfreie Organspendeausweise im Scheckkartenformat gibt es hier: https://shop.bioeg.de/organspendeausweis-als-plastikkarte/
Die Entscheidung kann auch in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Die Broschüre „Organspende in der Patientenverfügung – Wünsche eindeutig dokumentieren“ bietet Textbausteine, wie die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eindeutig formuliert werden kann und worauf hierbei zu achten ist.
https://shop.bioeg.de/organspende-in-der-patientenverfuegung-60284011/
Eine weitere Möglichkeit ist der Eintrag im digitalen Organspende-Register (OGR). Das OGR ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Erklärungen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden können. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit von der erklärenden Person geändert werden. Die Erklärung kann über www.organspende-register.de abgegeben werden.
Antworten auf die häufigsten Fragen sowie einen Erklärfilm zum OGR gibt es unter www.organspende-info.de/organspende-register/.
Ergänzt wird dies durch den Flyer „Das Organspende-Register – Anleitung zum digitalen Eintrag“: https://shop.bioeg.de/das-organspende-register-anleitung-zum-digitalen-eintrag/
Für ein persönliches Gespräch steht das Infotelefon Organspende montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 9040400 zur Verfügung.
Weitere Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zur Organ- und Gewebespende:
www.organspende-info.de
Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: bestellung(at)bioeg.de
Pressekontakt:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Maarweg 149-161, 50825 Köln
Tel. 0221 8992-332
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Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Kompaktes Hintergrundwissen für Redaktionen: Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit beantwortet die wichtigsten Fragen
Köln, 22. Juni. Im Bundestag wird aktuell über die mögliche Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende beraten. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit beantwortet in einem FAQ die wichtigsten Fragen zur Organspende zu medizinischen Fakten, Abläufen, Voraussetzungen und Altersregelungen.
Ein Anlass für die Diskussion ist der anhaltende Mangel an Spenderorganen: Aktuell stehen mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste. Demgegenüber gab es im Jahr 2025 bundesweit 953 Organspenderinnen und Organspender. Im europäischen Ländervergleich liegt Deutschland damit im unteren Bereich.
Dabei ist die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung hoch: Laut einer Repräsentativbefragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 sind 75 Prozent der Befragten bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden. Eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende hatten jedoch nur 62 Prozent getroffen, dokumentiert hatten sie 45 Prozent. Fehlt jedoch eine dokumentierte Entscheidung, müssen die Angehörigen im Ernstfall eine Entscheidung im Sinne der verstorbenen Person treffen.
In Deutschland gilt seit 1997 die Entscheidungslösung: Eine Organspende ist nur möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat – zum Beispiel im Organspende-Register, auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder mündlich gegenüber Angehörigen. Ist keine Entscheidung bekannt, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person gefragt. Bei der Entscheidungslösung gibt es zudem einen gesetzlichen Auftrag zur Aufklärung, damit Bürgerinnen und Bürger über ihre Entscheidungsmöglichkeiten ergebnisoffen informiert werden. Diesen Auftrag erfüllt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Organspende sind in Europa unterschiedlich geregelt. Im Fall eines Todes gilt grundsätzlich das Recht des jeweiligen Aufenthaltslandes, unabhängig von der Nationalität der verstorbenen Person. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit rät Reisenden deshalb dazu, ihre Entscheidung auf einem gültigen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache festzuhalten und immer dabei zu haben. Dafür gibt es kostenlose Vorlagen in 29 Sprachen zum Download. Sobald er ausgefüllt und unterschrieben ist, ist der Organspendeausweis gültig.
In anderen europäischen Ländern gelten andere gesetzliche Vorschriften: Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Spanien und Ungarn. Dort ist eine Organentnahme grundsätzlich möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Dokumentation der eigenen Entscheidung im Organspende-Register oder im Organspendeausweis:
Organspende-Register:
www.organspende-register.de
Erklärfilm zum Organspende-Register:
www.organspende-info.de/organspende-register/
Organspendeausweis zum Download oder zur kostenfreien Bestellung unter:
www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen
Das Organspende-Register ist ein zentrales Online-Verzeichnis, in dem Erklärungen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden können. Es bietet – neben dem bekannten Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung – eine digitale Möglichkeit, die eigene Entscheidung rechtlich verbindlich und verlässlich auffindbar zu dokumentieren. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit von der erklärenden Person geändert oder widerrufen werden.
Wer Fragen zur Organ- und Gewebespende hat und diese gerne persönlich besprechen möchte, kann unser gebührenfreies Infotelefon Organspende unter der Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr nutzen.
Weitere Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zur Organ- und Gewebespende unter:
www.organspende-info.de
Gesetzliche Regelungen in Europa:
www.organspende-info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen
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Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Gemeinsamer Appell zum Weltblutspendetag am 14. Juni
Köln, 11. Juni 2026. Blutspenden retten Leben. Doch vor allem in den Sommermonaten brechen die Spendezahlen immer wieder ein – es ist Urlaubszeit, Menschen verreisen, andere verschieben die Blutspende wegen der hohen Temperaturen auf einen späteren Zeitpunkt. Für die medizinische Versorgung vieler Patientinnen und Patienten sind Blutspenden jedoch unverzichtbar: Täglich werden sie bei Operationen, in der Notfallmedizin oder der Krebstherapie benötigt.
Zum Weltblutspendetag am 14. Juni ruft das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) daher gemeinsam mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stephan Schwartze, dazu auf, auch vor und während der Sommerferien Blut oder Plasma zu spenden.
Nina Warken, Bundesgesundheitsministerin: „Blutspenden retten Leben: Der Aufwand ist überschaubar, die Wirkung unbezahlbar. Der Bedarf an Blutkonserven ist unverändert hoch. 80 Prozent aller Menschen in Deutschland sind im Laufe ihres Lebens auf Blutpräparate angewiesen – nicht einmal fünf Prozent spenden regelmäßig Blut. Während viele langjährige Spenderinnen und Spender altersbedingt ausscheiden, geht die Spendebereitschaft zurück – insbesondere bei jungen Menschen. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Blutspende und motivieren Sie in Ihrem Umfeld. Jede Spende zählt.“
Stefan Schwartze, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten: „Wer nach einem Unfall auf der Intensivstation liegt, eine Krebsbehandlung erhält oder während einer Operation Blut benötigt, ist auf die Solidarität anderer angewiesen. Blutkonserven können nicht hergestellt werden und sind nur verfügbar, wenn es genügend Spenden gibt.
Hinter jeder Blutspende steht ein Mensch, der einem anderen Menschen hilft und oft wertvolle Lebenszeit schenkt. Deshalb mein Appell zum Weltblutspendetag: Werden Sie Blutspenderin oder Blutspender. Blut wird jeden Tag benötigt. Ihre Spende zählt.“
Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit: „Blut spenden heißt: füreinander da sein, wenn es zählt. Wer gesund ist, kann mit einer einzigen Blut- oder Plasmaspende ganz konkret helfen – schnell, unkompliziert und oft lebensrettend. Gerade im Sommer brauchen wir Menschen, die nicht aufschieben, sondern losgehen und spenden. Jede Spende kann für andere alles bedeuten. Deshalb: Blut spenden. Einfach machen!“
Der gemeinsame Appell richtet sich auch an Jüngere: Mit der bundesweiten Kampagne „Blut spenden. Einfach machen.“ will das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit vor allem junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren sensibilisieren.
Auch die diesjährige Kampagne der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt den Aspekt der Solidarität in den Mittelpunkt: Das Motto „One Drop of Humanity. Give Blood. Save Lives.“ („Ein Tropfen Menschlichkeit. Spende Blut. Rette Leben.“) zeigt, dass eine Spende mehr ist als eine medizinische Handlung – sie ist Ausdruck von gemeinsamer Verantwortung und Mitgefühl.
Weitere Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zum Thema Blut- und Plasmaspende bietet die Website www.blutspenden.de. Hier ist auch die Suche nach einem Spendedienst in der Nähe möglich.
Auch in den sozialen Medien ist die Kampagne präsent:
Facebook: www.facebook.com/Blutspenden.bioeg
Instagram: www.instagram.com/blutspenden.bioeg/
Weiterführende Informationen bietet das Themendossier Blutspende:
www.bioeg.de/fileadmin/user_upload/PDF/medienservice/Themendossier_Blutspende_2025_BIOEG.pdf
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Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Linda Pfleger (Pressereferentin)
Bundesministerium für Gesundheit
11055 Berlin
Tel. 030 18441-4492
E-Mail: patientenrechte(at)bmg.bund.de
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit regt zu frühzeitiger Auseinandersetzung mit dem Thema Organ- und Gewebespende an
Köln, 2. Juni 2026. „Zeit, Zeichen zu setzen.“: Anlässlich des bundesweiten Tags der Organspende am 6. Juni macht das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) deutlich, wie wichtig die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende ist. Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 985 Menschen nach ihrem Tod ein Organ gespendet, auf der Warteliste für ein Organ stehen aktuell rund 8.000 Menschen. Gemeinsam mit Selbsthilfe- und Patientenverbänden und der Deutschen Stiftung Organtransplantation informiert das BIÖG bei der zentralen Veranstaltung auf dem Leipziger Stadtfest umfassend über das Thema Organspende.
Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit: „Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende ist sehr persönlich. Wer sich bereits zu Lebzeiten mit dem Thema beschäftigt, erspart seinen Angehörigen, im Ernstfall unter großer emotionaler Belastung entscheiden zu müssen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und den eigenen Willen zu dokumentieren – am besten im Organspende-Register. Eine dort festgehaltene Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit. Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der unter Umständen nicht auffindbar sein kann, ist das Organspende-Register immer verfügbar.“
Das Organspende-Register ist ein zentrales Online-Verzeichnis, in dem Erklärungen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden können. Es bietet – neben dem bekannten Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung – eine digitale Möglichkeit, die eigene Entscheidung rechtlich verbindlich und verlässlich auffindbar zu dokumentieren. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit von der erklärenden Person geändert oder widerrufen werden.
Weitere Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zur Organ- und Gewebespende unter:
www.organspende-info.de
Dokumentation der eigenen Entscheidung im Organspende-Register oder im Organspendeausweis:
Wer Fragen zur Organ- und Gewebespende hat und diese gerne persönlich besprechen möchte, kann unser gebührenfreies Infotelefon Organspende unter der Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr nutzen.
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Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit veröffentlicht Gesamtbericht zur Repräsentativbefragung zur Organ- und Gewebespende
Köln, 18. Dezember 2025. Die Organ- und Gewebespende ist ein Thema, zu dem viele Menschen klare, verlässliche Informationen wünschen. Eine aktuelle repräsentative Befragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) gibt nun einen umfassenden Überblick darüber, wie gut Bürgerinnen und Bürger in Deutschland tatsächlich informiert sind – und zeigt bemerkenswerte Unterschiede zwischen den Generationen. Besonders die Altersgruppen bis 35 Jahre sind über das Thema gut informiert, wie der aktuelle Gesamtforschungsbericht zur Repräsentativbefragung Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende zeigt. Fast die Hälfte der befragten 26- bis 35-Jährigen (49 %) wird in der Studie als „gut informiert“ eingestuft.
Ebenfalls auffällig ist der Wissenszuwachs der „Generation Z“: Der Anteil der 14- bis 25-Jährigen, die „gut informiert“ sind, ist seit 2016 deutlich gestiegen. Während 2016 lediglich 32 Prozent der 14- bis 25-Jährigen als „gut informiert“ galten, stieg dieser Anteil in der neuesten Erhebung auf 45 Prozent. Der Wissensstand der Gesamtbevölkerung ist seit 2016 laut Studie dagegen nur leicht angestiegen.
Insgesamt sind knapp 40 Prozent der Befragten „gut informiert“, während etwas mehr als die Hälfte (57 %) als „mäßig informiert“ eingestuft werden. Vier Prozent der Befragten zeigen deutliche Wissenslücken und werden daher als „schlecht informiert“ eingeschätzt. Fast die Hälfte der Befragten (48 %) weiß nicht, dass es keine Altersgrenze für die Organ- oder Gewebespende gibt.
79 Prozent der Befragten wissen, dass der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen – der sogenannte Hirntod – die zentrale Voraussetzung für eine Organentnahme ist. 17 Prozent hingegen denken, der Herztod sei Voraussetzung – das ist jedoch falsch. Zudem zeigt die Studie: Bei den Befragten gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen dazu, was der Hirntod eigentlich ist. Um hier mehr Orientierung zu geben, hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit vier Erklärfilme produziert – darunter ein Film, der Social-Media-Diskussionen zum Thema Hirntod aufgreift.
Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit: „Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende ist sehr persönlich. Wer jedoch die medizinischen Grundlagen kennt, kann diese Entscheidung besser im Einklang mit den eigenen Werten treffen. Wer sich bereits zu Lebzeiten mit dem Thema beschäftigt, erspart zudem seinen Angehörigen die Last, im Ernstfall unter großer emotionaler Belastung entscheiden zu müssen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und den eigenen Willen zu dokumentieren – im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder im Organspende-Register.“
Für die Studie „Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2024“ hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit im vergangenen Jahr 4001 Personen im Alter zwischen 14 und 75 Jahren befragt. Während eine erste Auswertung Anfang des Jahres bereits Trends zeigte, ermöglicht der neu veröffentlichte Abschlussbericht tiefergehende Analysen.
Der barrierefreie Bericht zum Download: Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2024
Die Erklärvideos zum Hirntod sind auf der Video-Plattform Youtube zu sehen:
Weitere Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zur Organ- und Gewebespende unter: www.organspende-info.de
Dokumentation der eigenen Entscheidung im Organspende-Register www.organspende-register.de oder im Organspendeausweis.
Zum Download oder zur kostenfreien Bestellung unter: www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen.
Wer Fragen zur Organ- und Gewebespende hat und diese gerne persönlich besprechen möchte, kann unser gebührenfreies Infotelefon Organspende unter der Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr nutzen.
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In Salt, einem Stadtteil von Girona, entstand zwischen 2005 und 2009 der Martí i Julià Hospital Park. Teil des Gesamtkomplexes ist ein Altenpflegeheim mit angeschlossenem Tageszentrum, welches drei unterschiedliche Stationen mit Platz für insgesamt 126 Patient*innen beinhaltet. Hohe Oberlichter und großzügige Fensterflächen lassen viel Licht ins Innere der klar strukturierten Pavillons.
Pinearq + brullet de luna arquitectes, Barcelona
Alten- und Pflegeheim
Neubau
2009
Girona, Spanien
12.413 m2
126 + 50 im Tageszentrum
Das Altenpflegeheim bildete den letzten Bauabschnitt des Gesamtkomplexes Martí i Julià Hospital Park, welcher ebenfalls von Pinearq + brullet de luna arquitectes geplant wurde. Die drei eingeschossigen und durch Innenhöfe unterteilten Pavillons schließen an das schon bestehende Tunnelsystem und die vorhandenen mechanischen und elektrischen Anlagen des Gesamtkomplexes an und sind somit unterirdisch und oberirdisch miteinander verbunden. Jeder Pavillon bildet eine Station. Sie beherbergen eine Geriatrische Station, eine Psychogeriatrische Station und eine Station für Menschen mit Demenz mit jeweils 21 Zimmern. Zusätzlich wurden ein Geriatrisches Tageszentrum und ein Tageszentrum für Menschen mit Demenz integriert. Der Aufbau der einzelnen in Sichtbeton gehaltenen Pavillons folgt immer dem gleichen Prinzip. Die 21 Doppelzimmer sind an der Außenfassade um einen zentralen Kern herum angeordnet, welcher Dienstleistungs- und Betreuungsbereiche, einen Therapieraum, eine Küche und den Pflegestützpunkt beinhaltet. An der Südseite des Pavillons befindet sich der große Aufenthaltsbereich mit diversen Sitzmöglichkeiten und einer sich zur Terrasse hin öffnenden Fensterfront. Die Aufenthaltsbereiche werden durch großzügig angelegte Oberlichter hervorgehoben, durch die sich die lichte Raumhöhe an manchen Stellen im Vergleich zu den Fluren und Patient*innenzimmern fast verdoppelt. Jedes Zimmer für Patient*innen verfügt über ein eigenes Bad, weitere Sanitäranlagen sind im Versorgungskern integriert. Darüber hinaus sind einige Zimmer mit einem Zugang zu einer kleinen, eigenen Terrasse ausgestattet. Zur besseren Orientierung ist jeder Einheit eine andere Farbe zugeordnet, welche sich sowohl im Mobiliar als auch in den Holzoberflächen im Innenraum widerspiegelt. Die Innenhöfe sorgen in Verbindung mit den großen Oberlichtern für eine gute Belichtung aller Räume. Das Tageszentrum bildet das Rückgrat der drei Pavillons. Das Geriatrische Tageszentrum und das Tageszentrum für Menschen mit Demenz teilen sich eine Anmeldung, Arztpraxen, Krankenpflege sowie Rehabilitations- und Lagerräume. Am nördlichen Ende ist zudem eine Station für geriatrische Diagnose und Demenzdiagnose integriert, bestehend aus einem Warteraum, einem Besprechungsraum und fünf Sprechzimmern. Weitere Therapiemöglichkeiten befinden sich im Untergeschoss. Tiefe Einschnitte in den Boden auf der östlichen Seite des Gebäudes versorgen auch diese Bereiche mit Tageslicht.
Jeder Pavillon verfügt neben den gemeinsamen und großzügig dimensionierten Bewegungsflächen über eine eigene, dezentrale Erschließung, sodass Begegnungen unterschiedlicher Personengruppen wenn nötig, auf ein Minimum reduziert werden können. Jeder Pavillon verfügt zudem über eigene und teilweise überdachte Außenflächen, sodass eine Erschließung über den Außenraum stattfinden kann und diese Außenräume auch als Aufenthaltsbereiche genutzt werden können. Durch die Aufteilung der drei Stationen in eigenständige Pavillons ist im Bedarfsfall eine Kohortierung der einzelnen Personengruppen sowie der Pavillons in eigenständige Einheiten möglich. Dezentrale Sanitäranlagen ermöglichen zudem kurze Laufwege. Die Struktur der Stationen ist einfach gestaltet und übersichtlich. Eine gute Orientierung wird darüber hinaus über farbliche Markierungen der Wände und des Mobiliars gewährleistet.
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