Die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen für Beihilfestellen und Sozialämter sind neben der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe ein wichtiger Tätigkeitsbereich für die Zahnärztinnen und
Zahnärzte der unteren Gesundheitsbehörden in den meisten deutschen Bundesländern.
Gesetzliche Grundlagen für die gutachterliche Tätigkeit sind die Beihilfebestimmungen des Bundes und der Länder sowie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dabei werden sowohl die Rechtsbereiche der privaten und als auch der gesetzlichen Krankenversicherungen berührt, so dass fundierte Kenntnisse zur Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte (GOZ/GOÄ), BEMA und dem Festzuschuss-System der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Eine besondere Anforderung in der gutachterlichen Tätigkeit für Zahnärztinnen und Zahnärzte der
Gesundheitsämter besteht in der Fähigkeit, ärztlichen Sachverstand mit verwaltungsrechtlichen
und gesetzlichen Kenntnissen zu verknüpfen. Ziel der zweitägigen Veranstaltung ist daher, anhand praktischer Fallbeispiele der Referenten und Teilnehmer auf fachliche, verwaltungsrechtliche und gesetzliche Besonderheiten einzugehen, die mit der gutachterlichen Tätigkeit verknüpft sind.
Aktuelle Entwicklungen finden dabei besondere Berücksichtigung. Die Veranstaltung ist
ausdrücklich als Workshop konzipiert. Basiskenntnisse zur gutachterlichen Tätigkeit und
Erfahrungen in der Erstellung von Gutachten stellen daher eine wichtige Voraussetzung für die
Teilnahme dar.
Der theoretische Teil der Weiterbildung zur/zum Fachzahnärzt:in für Öffentliches
Gesundheitswesen besteht aus zwei Lehrgangsteilen: Lehrgangsteil 1 (Module 1 – 3 des
Weiterbildungskurses), Lehrgangsteil 2 (Gutachtenseminar Anfänger und Fortgeschrittene
Gutachtenworkshop, Hygienemanagement Teil 1 und 2, gemäß WBVO v. 14. 4. 2015).
Die Teilnehmenden sollten bitte interessante Fälle aus ihrer eigenen Gutachtertätigkeit
vorstellen, die gemeinsam in der Gruppe analysiert und diskutiert werden. Die entsprechenden
Unterlagen sind bitte zum 09.02.2026 an wachtel@akademie-oegw.de einzusenden.
Ebenso bitten wir darum eine Kurzfassung der neuen GOZ und des BEMA sowie (soweit bekannt)
alle für sie relevanten und verbindlichen landesspezifischen Rechtsgrundlagen für die
Veranstaltung bereitzuhalten.
Letzte Änderung: 23.01.2026